Geltungsbereich der Teilnahmebedingungen

Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Veranstaltungen die nachstehenden Teilnahmebedingungen. Diese regeln die Voraussetzungen und Pflichten für die Teilnahme an unseren Events und dienen der Sicherheit und dem reibungslosen Ablauf.

1. Teilnahmealter und minderjährige Teilnehmer

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist Jugendlichen ab 16 Jahren gestattet, sofern sie von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Dies dient dem Schutz und der Aufsicht jüngerer Teilnehmer.

2. Persönliche Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer, dass ihm bewusst ist, dass Mountainbike-Fahrten im Offroad-Bereich und insbesondere Bergab-Fahrten in steilem Gelände sportliche und körperlich anspruchsvolle Aktivitäten mit erhöhtem Unfallrisiko darstellen.

  • Fahrtüchtigkeit und gesundheitliche Eignung: Jeder Teilnehmer muss in der Lage sein, den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich gewachsen zu sein.
  • Keine beeinträchtigenden Substanzen: Die Teilnahme ist nur erlaubt, wenn der Teilnehmer nicht unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder Medikamenten steht.
  • Keine akuten Erkrankungen: Teilnehmer dürfen nicht an akuten Krankheiten leiden, die die Leistungsfähigkeit oder das Reaktionsvermögen einschränken.
  • Eigenes Fahrrad: Jeder Teilnehmer bringt sein eigenes Fahrrad mit (sofern nicht ausgeliehen) und ist selbst dafür verantwortlich, dass dieses technisch einwandfrei ist. Bei auftretenden Defekten während der Tour obliegt die Reparatur dem Teilnehmer.
  • Kleidung und Schutzausrüstung: Wetterfeste Kleidung und geeignete Schutzausrüstung sind mitzubringen und anzulegen. Es besteht Helmpflicht und Schutzbrillenpflicht. Die Verantwortung für den Zustand dieser Ausrüstung liegt beim Teilnehmer.
  • Verhaltensregeln: Die Straßenverkehrsordnung sowie die Weisungen des Veranstalters und seiner Hilfspersonen (Trainer, Guides) sind strikt zu befolgen.
  • Sicherheitsbewusstes Verhalten: Jeder Teilnehmer muss auf einen sicheren Ablauf achten und sich entsprechend seiner Fähigkeiten so verhalten, dass weder er selbst noch andere Personen oder fremdes Eigentum gefährdet werden.

3. Teilnahmeausschluss

Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, alle Teilnahmevoraussetzungen gemäß Abschnitt 2 vollständig zu erfüllen. Stellt der Veranstalter oder dessen Hilfspersonen fest, dass diese Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllt sind, können sie den Teilnehmer ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausschließen. Bei schweren Verstößen ist keine vorherige Ermahnung notwendig.

Nach einem Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmeentgelts oder Ersatz für entstandene Kosten wie Anreise oder Unterkunft.

4. Haftungsausschluss

Mountainbike-Sport ist mit einem erhöhten Unfall- und Verletzungsrisiko verbunden. MTB-Oberpfalz und deren Mitarbeiter (Trainer, Guides) übernehmen keine Haftung für Sach- und Personenschäden sowie daraus resultierende Kosten. Die Teilnehmer verpflichten sich zu folgenden Punkten:

  • Den Anweisungen des Personals (Trainer/Guides) jederzeit Folge zu leisten
  • Immer die vorgeschriebene Minimalschutzausrüstung (Helm und Schutzbrille) zu tragen
  • Ein technisch einwandfreies und für den Offroad-Bereich geeignetes Mountainbike mitzubringen
  • Vor Veranstaltungsbeginn die Teilnahmebedingungen durch Unterschrift zu akzeptieren. Das entsprechende Formular wird beim Briefing oder zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt.
  • Wird die Unterschrift nicht geleistet, erfolgt automatisch der Ausschluss von der Veranstaltung. Es gelten dann die Bedingungen des Teilnahmeausschlusses gemäß Abschnitt 3.